Wollen Sie einer konkreten Person nicht bereits vorzeitig eine Vollmacht
erteilen, sondern deren Handeln von staatlichen Stellen überwachen lassen, so
kann es sinnvoll sein, nur eine so genannte Betreuungsverfügung zu erklären.
Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich um einen von Ihnen geäußerten
Vorschlag, welche Person durch das Betreuungsgericht zu Ihrem Betreuer ernannt
werden soll, wenn eine Betreuung - in vermögensrechtlicher und/oder
persönlicher Hinsicht - für Ihre Person erforderlich werden würde.
Das Gericht ist grundsätzlich an die von Ihnen benannte Person gebunden und
wird diese in aller Regel auch zu Ihrem Betreuer bestellen.